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Bundesverfassungsgericht: Nichtwähler müssen eine eigene Fraktion in den Parlamenten erhalten.


Paukenschlag in Karlsruhe. In seiner heutigen Sitzung In seiner heutigen Sitzung hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes eine revolutionäre Entscheidung getroffen.Es gab der Verfasssungsbeschwerde der heute 48jährigen Nadine Großkeller aus Oer-Erkenschwick statt, die diese gegen die Bundestagswahl 2013 eingelegt hatte. Nachdem der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages ihren Einspruch zurückgewiesen hatte, legte sie V erfassungsbeschwerde ein. Sie sieht sich als Nichtwählerin in ihren aus dem Art. 20 (2) des Grundgesetzes hervorgehenden Recht verletzt, nachdem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Sie ist der Auffassung, dass sie mit Ihrer bewussten Entscheidung, keinem der zur Wahl stehenden Bewerber und Listen ihre Stimme zu geben, eine eindeutige Willenserklärung abgegeben habe, die sich im Parlament wiederfinden müsse.

Die Richter in Karlsruhe folgten dieser Auffassung und entschieden, das das Bundeswahlgesetz verfassungswidrig sei. Als sofortige Maßnahme wurde bestimmt, dass bei den aktuellen Bundestagswahlen eine eigene Fraktion der Nichtwähler zu bilden sei. Auch die Größe und Besetzung der bisherigen Fraktionen wird sich durch die Entscheidung stark verändern. Nach ersten Berechnungen werden die CDU/CSU 174, Nichtwähler 171,SPD 109, Linke 49,Grüne 47,FDP 56 und die AfD 66 Sitze erhalten. Somit wird der neue Bundestag aus 662 Sitzen bestehen, Seine einfache Mehrheit somit 332 Sitze umfassen. Da die Nichtwähler sich nach der Gerichtsentscheidung in allen Abstimmungen enthalten müssen, ist nur eine Allpartienkoalition ohne Beteiligung der AfD möglich. Es stehen jetzt nochmals deutlich schwierigere Koalitionsverhandlungen an.


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